Mitgliedschaft

Ordentliche und außerordentliche Mitglieder werden in den BDA berufen.

Voraussetzungen für die Berufung als ordentliches Mitglied:

  • Freiberufliche Tätigkeit als Architekt oder Stadtplaner,
  • überdurchschnittliche berufliche Befähigung,
  • persönliche Integrität und Kollegialität,
  • Bereitschaft, die Ziele des BDA aktiv zu unterstützen.

Zu außerordentlichen Mitgliedern können beamtete und angestellte Architekten, z.B. leitende Mitarbeiter der Bauverwaltungen, sowie Angehörige anderer Berufsgruppen berufen werden, die sich für die Ziele und Interessen des BDA eingesetzt haben und diese weiter unterstützen wollen.

An einer Berufung interessierte Kolleginnen und Kollegen wenden sich an die Geschäftsstelle des BDA Düsseldorf unter info@bda-duesseldorf.de

Die Eignung des Kandidatinnen und Kandidaten wird in Düsseldorf durch eine Berufungskommission beurteilt. Diese Kommission und der Vorstand leiten gegebenenfalls das förmliche Berufungsverfahren ein.

Mit der Berufung in den BDA wird das ordentliche Mitglied beitragspflichtig. Für Mitglieder, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es in NRW einen ermäßigten Beitragssatz.